Strafrechtliche Verfahren bedeuten für die Betroffenen in der Regel eine große Belastung.

 

Gerade deshalb empfiehlt es sich, im Falle einer Konfrontation mit Polizei oder Staatsanwaltschaft möglichst schnell Kontakt mit dem Anwalt aufzunehmen, um Fehler zu vermeiden, welche in einem späteren Verfahrensstadium nur schwerlich zu korrigieren sind.

 

Als Beschuldigter hat jede Person das Recht sich anwaltlichen Beistandes zu bedienen. Grundsätzlich ist daher zu empfehlen, zunächst einmal von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Hierdurch dürfen dem Beschuldigten keine rechtlichen Nachteile entstehen. Nach Rücksprache mit dem Anwalt kann dann erforderlichenfalls immer noch eine Aussage gemacht werden.