Bevor ein Verbraucherinsolvenzverfahren bei Gericht beantragt werden kann, bedarf es der Vorlage eines sogenannten außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes.

 

Der betroffene Schuldner muss daher unter Zuhilfenahme einer vom Gesetz zugelassenen Stelle, wozu Rechtsanwälte zählen, alle Gläubiger anschreiben und den Versuch unternehmen, mit diesen einen außergerichtlichen Vergleich (Schuldenbereinigungsplan) herbei zu führen. Wenn dieser scheitert, kann das gerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt werden.

 

Die Probleme, welche sich bei der Herausarbeitung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes ergeben, sind von dem Schuldner alleine nicht zu überschauen. Er bedarf daher professioneller Hilfe. Diese wird ihm von Herrn Rechtsanwalt Kaschper geboten.

In diesem Zusammenhang ist für den Schuldner wichtig zu wissen, dass ihm in aller Regel vom Staat Beratungshilfe gewährt wird, so dass von ihm keine Anwaltskosten zu bezahlen sind. Die entstehenden Gerichtskosten können vom Staat gestundet werden.