Wir vertreten im Arbeitsrecht sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.

Folgende Themen sind häufig Gegenstand der Mandantengespräche:

  • Kündigung
  • Kündigungsschutzklagen
  • Aufhebungsverträge
  • Sperrzeiten
  • Zeugnis und Zeugnisformulierung
  • Abmahnungen
  • Mobbing
  • Mutterschutz
  • Schwerbehindertenrecht

Immer wieder stellen sich auch Fragen zum Inhalt des Arbeitsvertrages.

Zu beachten ist, dass bei Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes binnen drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden muss.

Weitere Tätigkeitsbereiche

Anwaltskanzlei Thomas Kaschper in Eberbach

Adresse

Bahnhofstraße 38
69412 Eberbach

Fax

+49 (0) 6271 4855

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